TACHOPRÜFUNG

Die ordnungsgemäße Funktion der Fahrtschreiber, EG-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer sind alle 2 Jahre zu überprüfen und neu zu plombieren. Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt je nach Type im eingebauten Zustand oder auf dem Prüfstand. Geringe Reparaturen können an Ort und Stelle behoben werden.

Prüftechnikkomplette Prüfanlagen und Einzelprüfgeräte für § 57b und § 57d StVZO